IMPRESSUMS-SERVICE

  • Nutzung als Impressum für alle Social Medias des Künstlers (Twitch, Twitter, Instagram, YouTube, TikTok)
  • Anschrift des Managements als Empfänger-Adresse für Post (z.B. Empfang von Produktsponsorings, Amazon-Wishlist, Fanpost, Partner-Verträge usw.)
  • Discord-Einladung inkl. Rolle „Impressums-Künstler (Informationen zur Impressums-Pflicht, Download-Bereich)
  • Weiterleitung der Post an die private Adresse des Künstlers (evtl. zusätzliche Portokosten), ohne Überprüfung des Inhalts

 

  • Überprüfung der eingehenden Post (Öffnen und Lesen der Briefe, Inhaltsbestimmung, Pakete öffnen und Bestand aufnehmen sowie Informationsgabe an den Künstler), auf Wunsch auch per Foto/Scan in WhatsApp
  • Anschrift des Managements als Absender-Adresse für Post (z.B. Versand von Give-Aways an die Community usw.)
  • Listung auf unserer Webseite als Impressums-Künstler
  • Erstellung des Twitch Panels „Impressum“ mit deinem Künstlernamen (ggf. mit deinem eigenen  Design, wenn vorhanden)
  • Einrichtung einer E-Mail mit @pure4u.de inkl. Zugang dazu (eigene Verwaltung von Ein- und Ausgang)
  • Einladung zum Twitch Team „PURE4U Imp“
  • Erstellung einer eigenen Impressums-Seite bei PURE4U
  • inkl. kurzer Vorstellung, allgmeine Infos, 1 Foto/Bild
  • Link-Tree Integration inkl. Verlinkung
  • eigenes Kontaktformular) Anfragen kommen bei der POURE4U-E-Mail an

Nach § 5 Abs. 1 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien u.a. folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (Impressum):

  • Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, ein­schließlich der Adresse der elektronischen Post
  • das Handelsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
  • in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Ein für den Nutzer kostenfreies Angebot unterfällt jedenfalls dann dem Anwendungsbereich des § 5 TMG, wenn darin Werbung zur Refinanzierung eingesetzt wird. Erfasst werden ebenfalls Telemedien, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen, also etwa eigene Produkte, Marken oder Dienstleistungen vorstellen. Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 TMG ist im Hinblick auf die oben erwähnten Telemedienangebote zu bejahen, da Sie dort verschiedenste Produkte bewerben bzw. auf Ihre Streaming-Aktivitäten auf Twitch aufmerksam machen, wo Sie durch die Teilnahme am Partnerprogramm Einnahmen generieren.

Gerne auch den Info-Artikel bei LikeGames dazu lesen >> hier <<

Anmeldung

für den Impressums-Service >> hier <<